Berufsfahrerqualifikation bei der Firma HALLOG GmbH

WIR schulen Sie kostengünstig im eigenen Unternehmen!!!

Durch die Einführung des Gesetzes in nationales Recht am 10.09.2008 soll die Qualifikation von Berufskraftfahrern verbessert und das Wissen über Sicherheitsstandards sowie gesetzliche Regelungen vermittelt werden.

Die Grundqualifikationen und die Weiterbildungen sind im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt.

Wir, als die Firma Hallog GmbH, bieten seit Dezember 2011 die Qualifizierung im Rahmen des BKrFQG mit einer eigenen Fahrschule und eigenen Ausbildern an und können dadurch flexiblere Ausbildungszeiten für Kraftfahrer anbieten. Dafür ist ein zertifizierter Schulungsraum im Unternehmen vorhanden.

Allgemeine Hinweise

Die Grundqualifikation gilt für:

Kraftfahrer die ab dem 10.09.2008 ihre Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE

und/oder

Kraftfahrer die ab dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE

erworben haben.

Besitzstandsregelung:

Für Kraftfahrer, die keine Grundqualifikation benötigen, müssen ab dem 10.09.2013 an einer Weiterbildung teilgenommen haben.
Das heißt, für Kraftfahrer ohne Grundqualifikation (weil sie vor dem 10.09.2009 den Führerschein erworben haben), müssen ab dem 10.09.2013 eine Qualifikation bzw. Fortbildung von 35 Stunden in 5 Jahren nachweisen.

Die Module sind:

1) Eco- Training:

 durch eine wirtschaftliche Fahrweise können Kosten minimiert werden, nicht nur durch den sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch einen geringen Verschleiß.

Die Inhalte:

  • Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren: Die technische Wartung
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Eco – Fahrphilosophie
  • Alternative Kraftstoffe

2) (Sozial ) Vorschriften für den Güterverkehr

Die Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.
Die Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften wie Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Tagesruhezeit und Kontrollgeräte
  • Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften wie Handy - Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und neue Verkehrszeichen

3) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

In diesem Modul werden Kenntnisse zum Verhalten in Grenzsituationen vermittelt.
Die Inhalte:

  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
  • Kraftübertragung, Kurvenfahrten, Bremsmethoden

4) Schaltstelle Fahrer Dienstleister, Imageträger, Profi

Das Ansehen und der Erfolg eines Unternehmens werden durch das Auftreten, der Kommunikation und das Verhalten des Fahrers beeinflusst.
Die Inhalte:

  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kommunikationspartner des Fahrers
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Fähigkeiten, Gesundheitsschäden vorbeugen

5) Ladungssicherung:

In diesem Modul wird erklärt, wie die Fahrer ihre Ladung richtig verladen und verzurren.
Die Inhalte:

  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeuges und des Fahrbahnprofils
  • Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Auswirkung der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Richtige Verwendung der Zurrgurte

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

Gesetze